AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DR.BOX. – Der Hallenflohmarkt
Vertragspartner
Vertragsparteien sind Dr.Box, im Folgenden auch als ,,Vermieter" bezeichnet, und die im Mietvertrag bezeichnete/n Person/en, im Folgenden ,,Mieter" oder ,,Verkäufer" genannt. Der Mieter versichert, dass er bei Abschluss des Mietvertrages voll geschäftsfähig ist und die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter eine oder mehrere Verkaufsflächen für den Verkauf von neuen und/ oder gebrauchten Gegenständen. Die konkreten Leistungen, insbesondere die Art und Größe der Verkaufsfläche, der Mietzeitraum sowie der Mietzins, ergeben sich aus dem Mietvertrag zwischen den Parteien sowie dessen Anlagen. Durch den Mietvertrag wird der Mieter berechtigt, auf der von ihm angemieteten Verkaufsfläche (Boxen, Hängestangen, Vitrinen) die zum Verkauf vorgesehenen Gegenstände einzustellen und diese während der Öffnungszeiten des Ladenlokals zum Verkauf anzubieten. Der Verkauf der angebotenen Gegenstände erfolgt ausschließlich durch den Vermieter, welcher als Vertreter des Mieters für diesen den Verkauf der eingestellten Gegenstände zu den vom Mieter ausgezeichneten Preisen übernimmt. Verkäufer der eingestellten Gegenstände bleibt allein der Mieter. Sämtliche zu verkaufende Gegenstände werden von dem Mieter als Verkäufer mit einem gut sichtbaren Etikett versehen, welches von dem Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Auf diesen Etiketten werden der jeweilige Preis und die Artikelbezeichnung des zu verkaufenden Gegenstandes vom Mieter handschriftlich ausgezeichnet. Anhand der Etiketten kann jeder Gegenstand dem jeweiligen Mieter als Verkäufer eindeutig zugeordnet werden. Während der Öffnungszeiten ist der Mieter berechtigt, beliebig oft weitere Gegenstände auf der von ihm angemieteten Verkaufsfläche zum Verkauf anzubieten.
Zahlungsbedingungen
Der zwischen den Parteien vereinbarte Mietzins ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig und in bar oder per EC-Kartenzahlung an den Vermieter zu entrichten. Darüber hinaus erhält der Vermieter für seine Tätigkeit als Vertreter des Mieters im Rahmen des Verkaufs der angebotenen Gegenstände eine Verkaufsprovision in Höhe von 20%.
Mit Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums bzw. einmal monatlich erhält der Mieter als Verkäufer von Dr.Box. eine Abrechnung, aus welcher sich der Gesamterlös seiner verkauften Gegenstände ergibt sowie die von ihm zu entrichtende Verkaufsprovision.
Die Auszahlung des erzielten Gesamterlöses abzüglich der Verkaufsprovision in Höhe von 20% erfolgt durch den Vermieter auf das vom Mieter angegebene Bankkonto oder in bar.
Vertragsdauer
Die Dauer des Mietzeitraums ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag. Eine kostenpflichtige Verlängerung des Mietzeitraums ist bis zu sieben Tage vor Ende der ursprünglich vereinbarten Mietzeit möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und Vermieter. Ein Anspruch auf Verlängerung des Mietzeitraums besteht nicht.
Mit Beendigung des Mietzeitraums hat der Mieter seine nicht verkauften Gegenstände während der Öffnungszeiten vollständig von der von ihm angemieteten Verkaufsfläche zu entfernen. Zur Identifikation des Mieters sowie seiner Berechtigung zur Abholung der von ihm eingestellten und nicht verkauften Gegenstände bedarf es der Vorlage eines gültigen Personalausweises. Wird die angemietete Verkaufsfläche vor Ablauf des Mietzeitraums durch den Mieter vorzeitig beendet und alle nicht verkauften Gegenstände entfernt, so verfällt der bereits gezahlte Mietzins. Eine Erstattung des nicht genutzten Mietzinses erfolgt nicht.
Die angemietete Verkaufsfläche ist vom Mieter bei Beendigung des Mietzeitraums vollständig geräumt, gereinigt und in dem gleichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben, in welchem diese sich bei Übergabe an den Mieter befunden hat. Schäden an den Regalen bzw. der Verkaufsfläche sind auch während des laufenden Mietzeitraums unverzüglich dem Vermieter zu melden. Sollte bei Beendigung des Mietzeitraums eine vollständige Räumung der Verkaufsflache durch den Mieter unterbleiben, so ist der Vermieter berechtigt, eine solche Räumung selbst vorzunehmen. Damit einhergehende Kosten hat der Mieter dem Vermieter vollständig zu ersetzen. Gleiches gilt für Mietzinseinbußen, welche der Vermieter durch eine nicht rechtzeitig und/ oder nicht vollständig erfolgte Räumung der Verkaufsfläche erleidet.
Der Mieter hat seine zum Verkauf angebotenen Gegenstände innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Mietzeitraums abzuholen. Erfolgt keine Abholung innerhalb dieser Frist, wird der Vermieter diese Gegenstände entsorgen oder spenden.
Haftung und Garantie
Der Vermieter haftet als Vertreter des Mieters nicht für Sach- oder Rechtsmängel der vom Mieter zum Verkauf angebotenen Gegenstände. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für eine bestimmte Größe, Güte, Beschaffenheit, Ertragsfähigkeit oder sonstige bestimmte Eigenschaften der angebotenen Gegenstände. Er haftet ferner nicht für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel. Daneben übernimmt der Vermieter als Vertreter des Mieters auch keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche für die vom Mieter zum Verkauf angebotenen Gegenstände.
Sollte der Vermieter als Vertreter des Mieters durch einen Dritten betreffend die zum Verkauf angebotenen bzw. bereits verkauften Gegenstände in Anspruch genommen werden, so verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter von derartigen Ansprüchen vollumfänglich freizustellen. Für Schäden an den eingebrachten Gegenständen des Mieters sowie dessen Ausrüstung wird seitens des Vermieters keine Haftung übernommen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Eine Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter auf Schadensersatz bei Eintritt von Personen, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch ihn oder durch Begleitpersonen im Zusammenhang mit der Anmietung der Verkaufsfläche verursacht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung gleich welcher Art gegenüber dem Mieter für den Nichtverkauf eingebrachter und zum Verkauf angebotener Gegenstände.
Versicherungsschutz
Der Vermieter weist darauf hin, dass für die vom Mieter eingebrachten Sachen kein Versicherungsschutz besteht (z.B. bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder in anderen Fällen). Der Abschluss von erforderlichen oder sachdienlichen Versicherungen wird allein vom Mieter sichergestellt.
Verbotene Gegenstände
Sämtliche vom Mieter zum Verkauf angebotene Gegenstände müssen absolut sauber und geruchsfrei sein und sich ausschließlich im Eigentum des Mieters als Verkäufer befinden. Lebende oder tote Tiere, Lebens- und Genussmittel, Waffen aller Art, Plagiate, pornographisches Material, NS Symbole, kriegsverherrlichendes Material aller Art, jugendgefährdende Schriften und/oder Filme sowie Gegenstande, deren Freiverkauf gesetzlich verboten ist, sind vom Verkauf ausgeschlossen. Im Falle eines Verdachts des Angebots bzw. des Verkaufs von nicht legaler Ware wird der Vermieter die zuständigen Behörden informieren und die gespeicherten Daten des Mieters als Verkäufer an diese weiterleiten. Unabhängig hiervon ist der Vermieter bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen berechtigt, dass Mietverhältnis mit dem Mieter außerordentlich und fristlos zu kündigen.
Fundstücke
Artikel, die ohne Etikett oder sonstige Hinweise auf den Mieter aufgefunden bzw. abgegeben werden, werden vorübergehend an der Kasse aufbewahrt. Der Vermieter bemüht sich, den Verkäufer (Mieter) ausfindig zu machen und den Artikel mit einem neuen Etikett in die Box zurückzustellen. Nicht zugeordnete Fundstücke werden entsprechend protokolliert. Sofern ein Mieter einen Artikel vermisst, ist dieses unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. in der Regel findet sich der Artikel in einem anderen Regal wieder oder wurde bereits verkauft und steht noch nicht auf der aktuellen Verkaufsübersicht. Sollte nach einer Frist von drei Monaten der Artikel nicht dem Mieter zugeführt werden können, geht dieser in das Eigentum des Vermieters über.
Datenschutz
Der Vermieter speichert die individuellen Daten des Mieters für die Abwicklung des Verkaufs der vom Mieter eingebrachten Gegenstände sowie zur Abrechnung des Mietzinses und der vom Mieter zu entrichtenden Verkaufsprovision. Die Angaben zum Mieter werden in einer sicheren Umgebung auf einem Laptop gespeichert. Der Mieter hat das Recht, seine persönlichen Daten in der Datenbank des Vermieters einzusehen und, falls erforderlich, eine Korrektur der Daten zu verlangen. Zum Zwecke des Kundenschutzes ist das Ladenlokal videoüberwacht. Sofern diese Daten nicht zu Beweiszwecken für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden die Daten nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und Mieter ist das Amtsgericht Norderstedt.
Meldung an das Finanzamt
DR.BOX. (Vermieter) weist den Mieter darauf hin, dass der Verkauf der Artikel des Mieters in Kommission ohne Ausweis einer Umsatzsteuer erfolgt. Der Verkäufer (Mieter) ist selbst dafür verantwortlich, seine Einnahmen gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen und zu versteuern. Im Zweifelsfall fragen Sie ihren Steuerberater oder ihr Finanzamt, ob ihre Einnahmen steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuer- oder Umsatzsteuergesetzes sind.
Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
Eine Abtretung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Ansprüche des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Mietvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Mietvertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine ihrem Willen entsprechende gesetzlich zulässige Bestimmung anstelle der Nichtigen zu treffen. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
DR.BOX.
Der Hallenflohmarkt